Rechtsanwältin Sandra Holtmann

 

 

Rechtsanwältin Sandra Holtmann ist 1977 in Mecklenburg-Vorpommern  geboren. Das rechtswissenschaftliche Studium absolvierte sie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Im Jahr 2009 erlangte Frau Holtmann den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Neben ihrer langjährigen Tätigkeit im Familienrecht ist sie insbesondere auf das Mietrecht, dies seit 2015 auch als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, spezialisiert. 

 

 

Rechtsanwältin Holtmann ist im Familienrecht daran gelegen, familiäre Konflikte anlässlich Trennung und Scheidung möglichst außergerichtlich mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Dies auch, um die Belastung der betroffenen Kinder zu vermindern. Soweit ein gerichtliches Verfahren nötig ist, vertritt sie Ihre Interessen engagiert auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts, insbesondere Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht sowie der Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich. 

 

Der mietrechtliche Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Holtmann liegt insbesondere in den Bereichen Wohn- und Gewerberaummiete, Räumung und Räumungsschutz, Mietminderung, Schönheitsreparaturen und Schadensersatzrecht.